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Bildungspaket im Oberbergischen Kreis

 

Das Bildungspaket des Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll u.a. bedürftige Schülerinnen und Schüler durch eine gezielte Lernförderung unterstützen, um das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – zu erreichen.

Lernförderung meint hier Nachhilfe. Nachhilfe ist am erfolgreichsten im Einzelunterricht, um gezielt auf Schwächen der Schülerin, des Schülers einzugehen und um auf Vorkenntnisse und Anforderungen des laufenden Schulunterrichts individuell eingehen zu können.

Bedingt durch die ländliche Struktur und die damit eingeschränkte ÖPNV-Nutzungsmöglichkeit werden die Eltern oft zu einem „Taxi-Mutti“-Unternehmen umfunktioniert um die eigenen Kinder u.a. zum Nachhilfeunterricht zu fahren. Durch die längeren An- und Abfahrten sind die Chauffeure dann gezwungen, während der Veranstaltung der Kinder ebenfalls mit am Ort der Veranstaltung zu verweilen, während zu Hause wichtige Arbeit liegen bleibt. 

 

Genau hier setzt das Angebot der mobilen Nachhilfe Oberberg ein:

mobile Nachhilfe / Hausaufgabenbetreuung / Prüfungsvorbereitung

im Gebiet des Oberbergischen Kreises

 

Unterricht im Haus bedeutet für die Eltern:

kein Fahrdienst zum / vom Nachhilfeort, keine Fahrtkosten, keine Fahrtzeiten, keine Wartezeiten

 

Gerne kann nach Absprache auch eine Hilfe bei der Antragsstellung für Leistungen aus dem Bildungspaket mit den zuständigen Sachbearbeitern und der Schule erfolgen.

Das Angebot der mobilen Nachhilfe Oberberg gilt selbstverständlich auch außerhalb der Anspruchsberechtigung aus dem Bildungspaket und ist damit für alle Schülerinnen und Schüler des Oberbergischen Kreises offen.

 

Informationen zum Bildungspaket

Ab dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Die Leistungen werden zusätzlich zu den Regelleistungen erbracht
(§§ 28, 29 Sozialgesetzbuch Zweites Buch).

Welche Leistungen gibt es?
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Schulbedarf
Lernförderung
Schülerbeförderung
Mittagessen
Kultur, Sport und Freizeit

Antragstellung
Für die Leistungen ist für jedes Kind
ein gesonderter Antrag zu stellen (Ausnahme: Leistungen für den Schulbedarf).
Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Lernförderung:
Wer bekommt diese Leistung?
Anspruch haben Schüler, die
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was kann übernommen werden?
Lernförderung kann nur in Ausnahmefällen übernommen werden; die Förderung muss geeignet und erforderlich sein, um eine vorübergehende Lernschwäche zu beheben. Voraussetzung ist, dass die Schule keine ausreichende Unterstützung anbietet und ohne die Lernförderung eine Versetzung in die nächste Klasse oder ein Schulabschluss nicht erreicht werden kann.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Lernförderung müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen.
Die Schule muss bestätigen, dass Ihr Kind ohne Förderung das Lernziel nicht erreicht und in welchem Umfang Förderung erforderlich ist. Sie erhalten einen Gutschein; die Kosten rechnet das Jobcenter mit dem Anbieter ab.

Weitere Informationen, Antragsformular und Anlage zum Antrag (Bescheinigung der Schule), sowie Hilfe bei der Antragsstellung erhalten Sie bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter oder direkt hier bei der mobilen Nachhilfe über das Kontaktformular. Information zum Bildungspaket hier!  *** Antragsformular hier!  *** Anlage Schule hier!

**********Angaben hier erfolgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Anspruch auf Antragsgenehmigung ******************

Bildungslotse in Oberberg

 

- Unterstützung zur Verbesserung der Schulnoten in Klassen- /  

   Prüfungsarbeiten

- Unterstützung zur Verbesserung der Sprachkenntnisse

- Unterstützung bei den Hausaufgaben, insbesondere bei

   Sprachschwierigkeiten

- Unterstützung zur Verbesserung der Schulnoten in den

  Abschluss-/Bewerbungszeugnissen

- Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Schulabschluss

- Unterstützung bei der Vorbereitung auf die nachträgliche, externe

  Abschlussprüfung

- Unterstützung bei der Auswahl des richtigen und passenden

  Ausbildungsberufes

- Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsbetrieben

- Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen

- Unterstützung bei der Vorbereitung auf  Einstellungstests

- Unterstützung bei der Vorbereitung für Vorstellungsgespräche

- Unterstützung der Eltern zur Förderung der Kinder / Jugendlichen

- Unterstützung bei der Suche nach finanziellen Hilfen

 

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